GeoIngenieure

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige


Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.

 

Von der zuständigen IHK wird hierzu laufend geprüft, ob die Vorraussetzung für die meist auf 5 Jahre befristete öffentliche Bestellung noch vorliegen. Hierzu gehören u.a.

 

•  ausreichende Lebens- und Berufserfahrung

•  erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen

•  die Fähigkeit hochkomplizierte Zusammenhänge für den Laien verständlich darzustellen

•  die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit

•  Einhaltung der Pflichten eines ö.b.u.v. Sachverständigen

 

Unser Angebot hierfür ist der seit vielen Jahren öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Dr.-Ing. Uwe Lehmann und

Dr.-Ing. Harald Früchtenicht

 

 

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