Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Von der zuständigen IHK wird hierzu laufend geprüft, ob die Vorraussetzung für die meist auf 5 Jahre befristete öffentliche Bestellung noch vorliegen. Hierzu gehören u.a.
• ausreichende Lebens- und Berufserfahrung • erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen • die Fähigkeit hochkomplizierte Zusammenhänge für den Laien verständlich darzustellen • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit • Einhaltung der Pflichten eines ö.b.u.v. Sachverständigen
Unser Angebot hierfür ist der seit vielen Jahren öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Dr.-Ing. Harald Früchtenicht
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